Rechtsprechung
LG Köln, 04.05.2004 - 9 S 33/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 524 Abs. 4 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Quotelung der Kosten des Berufungsverfahrens zwischen den Parteien bei Zurückweisung der Berufung im Verhältnis der Werte von Berufung und Anschlußberufung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gummersbach, 22.12.2003 - 1 C 235/03
- LG Köln, 04.05.2004 - 9 S 33/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 28.10.2002 - 24 U 81/02
Kostenverteilung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss
Auszug aus LG Köln, 04.05.2004 - 9 S 33/04
Wird die Berufung durch Beschluß gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen und verliert damit die Anschlußberufung gemäß § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung, so fallen die Kosten des zweiten Rechtszuges den Parteien im Verhältnis der Werte von Berufung und Anschlußberufung zur Last (vgl. Brandenburgisches OLG, MDR 2003, 1261 f., OLG Düsseldorf, NJW 2003, 1260, jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Brandenburg, 07.07.2003 - 13 U 31/03
Zur Kostentragung für Berufungsverfahren und Anschlussberufung bei Zurückweisung …
Auszug aus LG Köln, 04.05.2004 - 9 S 33/04
Wird die Berufung durch Beschluß gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen und verliert damit die Anschlußberufung gemäß § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung, so fallen die Kosten des zweiten Rechtszuges den Parteien im Verhältnis der Werte von Berufung und Anschlußberufung zur Last (vgl. Brandenburgisches OLG, MDR 2003, 1261 f., OLG Düsseldorf, NJW 2003, 1260, jeweils mit weiteren Nachweisen).